Beglaubigte Übersetzung

Wenn Sie Ihre Unterlagen für die deutsche Behörden brauchen, müssen Sie die Unterlagen von einem zugelassenen beeidigten und ermächtigten Übersetzer des deutschen Justizministeriums übersetzen und beglaubigen lassen.

Ihre beglaubigte Übersetzung wird mit Stempel und Unterschrift versehen und ist sie nur in der gedruckten Originalversion – also nicht als Scan oder Kopie – rechtsgültig.

Die Beglaubigung einer Übersetzung ist notwendig, wenn die Übersetzung als rechtsgültiges Dokument, zum Beispiel bei einer staatlichen Behörde oder einem Gericht vorgelegt werden muss.

Eine Beglaubigung garantiert, dass ein Dokument vollständig und korrekt übersetzt wurde. Sie kann nur von einem beeidigten oder vereidigten Übersetzer ausgestellt werden. Dokumente, die ich für Sie übersetzen und beglaubigen:

Dokumente, die ich für Sie übersetzen und beglaubigen:

  • Schulzeugnis
  • Universitätszeugnis
  • Arbeitszertifikat
  • Arbeitsverträge
  • Ausbildungszeugnis
  • Sport- und Ehrenurkunden
  • Heirats- und Scheidungsurkunden, Ehevertrag
  • Geburtsurkunde
  • Führerschein
  • Immobilienverträge
  • Ärztliche Bescheinigungen
  • Notarielle / Juristische Urkunden (z. B. Testament, Vollmacht, Sorgerecht)
  • Versicherungsdokument

Bitte vereinbaren Sie diesbezüglich ein Termin mit mir: 0170 4800634